Berufliche Orientierung (BO) an allgemeinbildenden Schulen im Freistaat Sachsen
Im Sächsischen Schulgesetz (SächsSchulG) § 1 Absatz 4 ist festgelegt, dass die Berufs- und Studienorientierung zum Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule gehört:
»Mit der Vermittlung von Alltags- und Lebenskompetenz und durch Berufs- und Studienorientierung bereitet sie die Schüler auf ein selbstbestimmtes Leben vor.«
Dabei arbeiten die Schulen mit verschiedenen Partnern zusammen (siehe auch § 6 Absatz 5, § 7 Absatz 8, § 13 Absatz 8).
In den Schulordnungen der Schularten Oberschule, Gymnasium und Förderschule ist die Berufs- und Studienorientierung weitergehend geregelt.
Die Begriffe »Berufliche Orientierung« bzw. »Berufs- und Studienorientierung« werden synonym verwendet. Dahinter steht der Gedanke, dass die berufliche Ausbildung und die Aufnahme eines Studiums im gesamten Orientierungsprozess gleichwertig behandelt werden (im Sinne der Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017).
Das System der BO (Stand 2020) in Sachsen stellt sich wie folgt dar:
Stand der BO 2020: »Systematisierung und Individualisierung«
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Förderung von Maßnahmen in der vertieften BO über ESF am 31.07.2021 enden wird.