Vereinbarungen, Förderrichtlinien, Konzeptionen
Vereinbarungen
Die Grundlage für den Gesamtprozess der Beruflichen Orientierung (BO) im Freistaat Sachsen bilden verschiedene Vereinbarungen. Sie enthalten Aussagen zu Zielstellungen, Maßnahmen und Akteuren.
Bund-Land-BA-Vereinbarung
Im Jahr 2017 hat der Freistaat Sachsen erstmals eine Vereinbarung mit dem Bund und der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Rahmen der Initiative »Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss« geschlossen. Sie trägt dazu bei, die Förderinstrumente von Bund, Bundesagentur für Arbeit und Land für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II stringent miteinander zu verzahnen und weiter zu optimieren. Diese Vereinbarung endete zum 31.12.2020. Aufgrund der positiven Entwicklungen im Bereich der Beruflichen Orientierung am Übergang Schule – Beruf will der Freistaat Sachsen mit allen Beteiligten diese Zusammenarbeit weiterentwickeln und fortsetzen. Fördermaßnahmen sollen inhaltlich fortgeschrieben, ausgebaut und verstetigt werden. Die Vereinbarung hat nunmehr eine Laufzeit von 2021 bis 2026.
Mit der Fortschreibung der Bund-Land-BA-Vereinbarung ab 2021 stellt der Bund dem Freistaat Sachsen jährlich bis zu 3,75 Mio. Euro zur Verfügung.
Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit in den Bereichen Umweltbildung und Berufliche Orientierung
Die Vereinbarung zwischen SMK und SMUL (jetzt: SMEKUL) über ihre Zusammenarbeit im Bereich der BO ist ebenfalls Gegenstand der Bund-Land-Vereinbarung.
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit
2017 trat die Rahmenvereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Kraft. Sie hält die Grundlagen und Eckpunkte der Zusammenarbeit am Übergang Schule-Beruf fest.
Vereinbarung Freistaat Sachsen und Regionaldirektion Sachsen
2009 unterzeichneten die Sächsische Staatsregierung und die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit eine umfassende Vereinbarung zur Beruflichen Orientierung. Darin ist festgehalten, welches Ressort bzw. welcher Partner welchen Beitrag in der Beruflichen Orientierung leisten kann.
- Vereinbarung zur Zusammenarbeit der Sächsischen Staatsregierung und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Sachsen für den Bereich der Berufs- und Studienorientierung (*.pdf, 0,24 MB) Gegenwärtig wird diese Vereinbarung überarbeitet, aktualisiert und durch weitere Partner in der BO ergänzt.
Landesförderkonzeption
In der Landesförderkonzeption vereinbarten die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit und das Sächsische Staatsministerium für Kultus, wie der BO-Prozess gemeinsam ausgestaltet wird und welche BO-Maßnahmen gemeinsam gefördert werden, z. B. die Arbeit von Praxisberaterinnen und Praxisberatern oder Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleitern.
Die Landesförderkonzeption endet 2020 und wird in der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Freistaat Sachsen aufgehen.
Pakt für duale Ausbildung
Die duale Ausbildung ist von zentraler Bedeutung als Kern der beruflichen Bildung in Deutschland und als wesentliche Grundlage für die Sicherung des künftigen Fachkräftebedarfs in Sachsen. Mit der Umsetzung des Paktes wird die Kooperation zwischen der Staatsregierung und der sächsischen Wirtschaft gestärkt und gleichzeitig die Verantwortung der Wirtschaft für den Gesamtprozess erhöht.
Förderrichtlinien (FRL)
Die FRL regeln die Bedingungen zur konkreten Umsetzung der jeweiligen Fördergegenstände.
FRL IndiFö
Die »Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemein- und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen« (FRL IndiFö) vom 20. April 2021 beinhaltet folgende Maßnahmen im Förderbereich
»Berufliche Orientierung«:
- Förderung von Praxisberaterinnen und Praxisberater an Oberschulen,
- Förderung der Durchführung des Potenzialanalyseverfahrens und Umsetzung der Werkstatttage an Gymnasien, Förderschulen, Oberschulen ohne Praxisberaterin oder Praxisberater und Gemeinschaftsschulen.
Darüber hinaus ist der Förderbereich »Begleitetes Lernen« mit Maßnahmen zur Förderung von Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten an sächsischen Schulen Bestandteil der o. g. FRL.
Bezüglich der Fördergegenstände im Bereich der »Beruflichen Orientierung« löst die FRL IndiFö sowohl die Förderrichtlinie des SMK zum Projekt »Praxisberater an Schulen« (FRL PB) vom 26. April 2016 als auch die Förderrichtlinie zur Förderung der Beruflichen Orientierung für Schülerinnen und Schüler im Freistaat Sachsen (SMK FRL BO) vom 6. Juni 2018 im benannten Fördergegenstand ab.
Sie verfolgt das Ziel, eine zeitgemäße BO weitgehend flächendeckend zu entwickeln, die frühzeitig beginnt, die Potenziale der Schülerinnen und Schüler ermittelt und darauf aufbauend die Stärken individuell fördert. Damit ermöglicht sie einen reibungslosen Übergang Schule/Beruf. Mit alterstypischen Maßnahmen, die aufeinander aufbauen, wird der BO-Prozess weiter professionalisiert und systematisiert.
Weiterführende Informationen:
Liste der Schulen mit Praxisberaterin/Praxisberater
Zur Antragstellung bei der SAB
Die Grundlage für die Förderung der Berufsorientierungsinitiative »SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen« ist gegenwärtig noch die FRL SMK BO.